Blog
Therapiekosten & Ablauf
Bitte beachten Sie, dass ich in der Regel nicht über gesetzliche Krankenkassen abrechnen kann. Die Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenkassen erstattungsfähig. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld nach Ihren Versicherungsbedingungen. Natürlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst tragen.
Bitte beachten Sie, dass ich für die Honorierung meiner Leistungen den neuesten Abrechnungsempfehlungen von 2024 folge. Darin wende ich bei allen Ziffern den 2,3-fachen Steigerungssatz an. Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten diese Beträge in der Regel in voller Höhe.
In Ausnahmefällen kann auch eine Therapie über das sogenannten Kostenerstattungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Über diesen Prozess kläre ich Sie gerne bei Interesse genauer auf.
In einer ersten Sitzung geht es um ein grundsätzliches Kennenlernen und Klären von Fragen. Vier weitere sogenannte „probatorische Sitzungen“ sind dafür gedacht, ein erstes Gefühl von der Therapiesituation zu bekommen und gemeinsam Ziele zu besprechen. Diese Sitzungen werden in der Regel ohne vorherige Anmeldung von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen.
Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und der Art der Kostenübernahme. Prinzipiell lässt sich zwischen einer Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (60 Sitzungen) unterscheiden. In der Regel finden wöchentliche Sitzungen á 50 Minuten statt.

Kontakt & Anfahrt
Mail: mail@psychotherapie-gilsdorf.de
Telefon: +49 160 9964 9581
Praxis für Psychotherapie
Bertoldstr. 7
79098 Freiburg im Breisgau